Das Vereinsleben im ASV Wolfskehlen zeichnet sich durch Geselligkeit, Menschlichkeit und Miteinander aus. Neben den Veranstaltungen der aktiven Angler werden auch passiven Mitgliedern eine Vielzahl von geselligen Veranstaltungen und Tätigkeiten geboten. Bei uns ist immer was los und jeder, ob jung oder alt, ist gerne willkommen!
Maßgeblich für Ihre Aufnahme sowie für das Vereinsleben im Angelsportvereins Wolfskehlen ist die aktuell gültige Vereinssatzung. Diese können Sie sich hier herunterladen.
Auszug aus der Satzung:
Aktives Mitglied des ASV Wolfskehlen kann jede Person werden, die eine gesetzlich gültige und anerkannte Fischereierlaubnis besitzt. Bis 18-jährige Jugendliche gehören der Jugendgruppe an.
Aktive Mitglieder haben nach Erwerb des entsprechenden Erlaubnisscheines die Berechtigung, das vom Verein gepachtete Gewässer waidgerecht zu beangeln. Jedes aktive Mitglied (Inhaber m/w eines gültigen Erlaubnisscheines für die Vereinsgewässer) ist verpflichtet, an mindestens einem Wochenende im Jahr (Samstag und Sonntag), den anfallenden Dienst im Vereinsheim unentgeltlich zu übernehmen. Die durch den Vorstand festgesetzten Arbeitsstunden müssen abgeleistet oder entgeltlich entrichtet werden. Aktive Mitglieder haben zudem den vom Vorstand festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. Aktive Mitglieder haben das Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, sowie das Vereinsheim am Vereinsgewässer zu benutzen.
Passives Mitglied (förderndes Mitglied) des ASV Wolfskehlen kann jede Person werden, die nicht beabsichtigt die Angelfischerei selbst auszuüben. Das passive Mitglied erhält keine Fischereipapiere und hat den vom Vorstand jeweils für fördernde Mitglieder festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. Fördernde Mitglieder haben das Recht an allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, sowie das Vereinsheim am Vereinsgewässer zu benutzen. Ausgenommen ist die Teilnahme an Vereinsfischen.